AGB
Allgemeine GeschÀftsbedingungen
- Geltungsbereich/ Vertragsabschluss
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschlieĂlich. Von unseren Verkaufs-bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine GĂŒltigkeit.
- Angebote der Firma Fischer GmbH sind freibleibend. AbschlĂŒsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche BestĂ€tigung verbindlich.
- ErgĂ€nzungen, AbĂ€nderungen oder mĂŒndliche Nebenabreden bedĂŒrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen BestĂ€tigung des Lieferers.
- Zahlung
- Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto. Teilzahlungen und Skonti werden gesondert vereinbart.
- Die Zahlung erfolgt durch Ăberweisung oder Scheck.
- Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemĂ€Ăen ErfĂŒllung zurĂŒckzuhalten.
- MĂ€ngelanzeige
- MĂ€ngel der Lieferung hat der Besteller, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemĂ€Ăen GeschĂ€ftsablaufs festgestellt werden, dem Lieferanten unverzĂŒglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspĂ€teten MĂ€ngelrĂŒge.
- Geheimhaltung
- Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmÀnnischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die GeschÀftsbeziehungen bekannt werden, als GeschÀftsgeheimnis zu behandeln.
- Zeichnungen, Modelle und Muster dĂŒrfen unbefugten Dritten nicht ĂŒberlassen oder sonst zugĂ€nglich gemacht werden. Die VervielfĂ€ltigung solcher GegenstĂ€nde ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulĂ€ssig.
- Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
- Lieferzeit
- Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmĂ€nnischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklĂ€rt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. die Leistung einer Anzahlung erfĂŒllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlĂ€ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.
- Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Lieferer sobald als möglich mit.
- Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf ArbeitskĂ€mpfe oder sonstige Ereignisse, die auĂerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten liegen, zurĂŒckzufĂŒhren, so verlĂ€ngert sich die Lieferzeit angemessen. Der Lieferer wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger UmstĂ€nde baldmöglichst mitteilen.
- Eigentumsvorbehalt
- Der Lieferer behÀlt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang sÀmtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
- Bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung des Liefergegenstandes darf dieser weder verĂ€uĂert, verpfĂ€ndet noch zur Sicherung ĂŒbereignet werden.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zu RĂŒcknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die RĂŒcknahme der Sache steht dem RĂŒcktritt vom Vertrag gleich. In der PfĂ€ndung des Liefergegenstandes liegt ebenfalls stets ein RĂŒcktritt vom Vertrag. Bei PfĂ€ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der KĂ€ufer unverzĂŒglich schriftlich zu benachrichtigen.
- Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Lieferer vom Vertrag zurĂŒckzutreten und die sofortige RĂŒckgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
- ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand
- ErfĂŒllungsort ist unser GeschĂ€ftssitz.
- Gerichtsstand ist das fĂŒr den Sitz des Lieferers zustĂ€ndige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.